Oft ist es notwendig zur Beurteilung der Vermögenslage den angemessenen Marktwert einer Immobilie zu kennen.
Hier unterstützen wir Sie schnell, kompetent und vor allen Dingen seriös.
Insbesondere bei gemeinsamer Beauftragung durch die Ehe-Partner oder die Erbengemeinschaft sichern wir Ihnen eine transparente, ausführliche, nachvollziehbare und vor Allem unabhängige und neutrale Bearbeitung zu, so dass keiner der Beteiligten ein sogenanntes "Partei-Gutachten" befürchten müsste.
Sollte bereits ein Gutachten vorliegen dessen Richtigkeit angezweifelt wird, prüfen wir gerne den angegebenen Wert auf Plausibilität und die formale Richtigkeit des Gutachtens. Es zeigen sich gerade bei einseitig in Auftrag gegebenen Gutachten oft Mängel und Einseitigkeiten die den Wert der Immobilie verzerren. Sollte dies der Fall sein können wir mit einem prüffesten Gegengutachten Paroli bieten.
Wichtig: Vergessen Sie die Mär vom "gerichtsfesten" Gutachten.
Solange kein Richter die Beauftragung eines Gutachters vorgenommen hat bleiben Gutachten zu würdigende Parteivorträge. Nicht mehr und nicht weniger! Gutachten - ob zertifiziert, bestellt oder begnadet - besitzen keine bindende Wirkung. Wähnen Sie sich nicht in einer scheinbaren Sicherheit durch Titel und Verbandsstempel.
Ein Gutachten hat nur eins zu sein: formal und inhaltlich richtig!
Ob Erbauseinandersetzung, Scheidung oder anderweitige Vermögensauseinandersetzungen: so lange Sie sich gütlich mit anderen Parteien über einen angemessene Wert einigen möchten versuchen Sie eine gemeinsame Beauftragung und Kostenteilung zu erreichen. Hierbei wird sichergestellt, dass der angemessen Markt-/Verkehrswert unter bedächtiger Abwägung aller wertbeeinflussenden Aspekte ermittelt wird und sich keine der Parteien übervorteilt fühlen muss.
In allen anderen Fällen wird der Blick des Auftraggebers Einfluss haben. Es Bedarf dabei dann keinerlei weiterer Rücksichtnahme auf anders lautende Interessen Dritter.
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