Gutachten für Erbengemeinschaften und bei Scheidungen

Immobilienwerte haben meist großen Anteil an der Erbmasse oder sind wesentlicher Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen. Der angemessene Marktwert ist durch Nachlassempfänger oder die Parteien aber oft nur schwer zu schätzen.

Ein ausführliches Gutachten nach §194 BauGB beleuchtet intensiv alle wertbildenden Aspekte und stellt sie dem Laien nachvollziehbar dar. Es schafft damit Klarheit über die Vermögenslage, beugt Spekulationen vor und korregiert gegebenfalls sachlich unbegründete Wertvorstellungen.

Ein neutrales Verkehrswertgutachten bildet die solide Basis zur sachlichen Vermögensauseinandersetzung und hilft Erbgemeinschaften und Scheidungsparteien ihre Interessen auszugleichen.

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