Immobilienwerte haben meist großen Anteil an der Erbmasse oder sind wesentlicher Bestandteil der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidungen. Der angemessene Marktwert ist durch Nachlassempfänger oder die Parteien aber oft nur schwer zu schätzen.
Ein ausführliches Gutachten nach §194 BauGB beleuchtet intensiv alle wertbildenden Aspekte und stellt sie dem Laien nachvollziehbar dar. Es schafft damit Klarheit über die Vermögenslage, beugt Spekulationen vor und korregiert gegebenfalls sachlich unbegründete Wertvorstellungen.
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