Immobilienbewertungen im Rahmen der steuerlichen Bewertung, zum Beispiel bei Betriebsaufgaben oder Gesellschafterwechseln, stellen eine eigene Herausforderung dar, die wir seit Jahren im Sinne der Mandantschaft erfolgreich meistern. In enger Abstimmung mit Steuerberatern und Fachanwälten der Auftraggeber bilden wir die wertbestimmenden Eigenschaften der Immobilie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in einem begleitenden Prozess steueroptimiert ab.
Wichtig: Die steuerliche Optimierung Ihres Vermögens ist ihr gutes Recht. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Im gemeinsamen Dialog der Beteiligten findet sich die beste Lösung.
Tipp: Der Ortstermin sollte gemeinsam mit dem Steuerberater erfolgen um hier schon Möglichkeiten und Grenzen der Bewertung auszuloten und Ziele festzulegen. Wichtige Erkenntnisse zur Durchführung des Auftrags ergeben sich dabei oft im Dialog.
Bei der steuerlichen Bewertung von Grundvermögen gelingt uns durch intensive Auseinandersetzung in vielen Fällen der Nachweis, dass der tatsächliche Verkehrswert (Marktwert) niedriger ist als der
im Rahmen der Grundbesitzbewertung nach § 143 sowie den §§ 145 bis 149 BewG bzw. oder
im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer § 179 sowie den §§ 182 bis 196 BewG
bei der steuerlichen Wertermittlung nach §9 Bewertungsgesetz (BewG) festgestellte Wert.
Der Steuerpflichtige hat nicht nur die Darlegungs- sondern auch die Nachweislast. Kann der Nachweis erbracht werden, ist der Markt- bzw. Verkehrswert festzusetzen, was wiederum in der Regel zu einer niedrigeren Besteuerung führt.
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